Aktuelles Corona - 08.11.21

Aufgrund der rasant steigenden Infektionszahlen der Corona-Pandemie hat die Sächsische Landesregierung mit Stand 08.11.21 eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen. Diese hat auch auf unseren Sport enorme Auswirkungen.

 

Wer sich die gesamte Corona-Schutzverordnung anschauen will, findet diese unter folgendem Link: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-11-05.pdf

 

 

Um es etwas abzukürzen, haben wir die Stellen heraus gefiltert, die für unseren Verein zutreffend sind. Vielen Dank für die Zuarbeit von Stefan Pechfelder.

 

 

NEU: Einführung der verpflichtenden „2G-Regel“ statt bisher geltender „3G- Regel“

In Reaktion auf die aktuelle Infektionslage sowie das weiterhin dynamische Infektionsgeschehen wurden Anpassungen an den Bestimmungen in der sogenannten Vorwarn- und Überlastungsstufe vorgenommen. Aktuell befinden wir uns in Sachsen in der Vorwarnstufe, wenngleich das Erreichen der Überlastungsstufe angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens sicher nur eine Frage der Zeit sein dürfte. 

In der Vorwarnstufe ist die sog. 2G-Regelung als Zugangsvoraussetzung zu einigen Einrichtungen fortan obligatorisch und gilt u. a. für „Veranstaltungen und Feste in Innenräumen“ sowie für den „Innenbereich von Kultur- und Freizeiteinrichtungen“. Hiervon ist nach unserem Dafürhalten u. a. das Sportlerheim betroffen. Sprich Zusammenkünfte aller Art (außer Nutzung der Umkleidekabinen im Rahmen des Sportbetriebs) gelten als „Veranstaltungen in Innenräumen“. Daher ist in diesen Fällen die 2G-Regel anzuwenden.

 

Änderungen für den (Amateur-) Sportbetrieb – Kontaktbeschränkungen 

Das Sozialministerium als oberste Gesundheitsbehörde hat im Zuge der Kabinettspressekonferenz zur neuen SächsCoronaSchVO klargestellt, dass die Zusammenkunft von Sportlern zur Sportausübung im Amateursportbereich als „private Zusammenkünfte“ gelten. Daher unterliegen sämtliche sportliche Zusammenkünfte egal ob im Trainings- oder Punktspielbetrieb den Kontaktbeschränkungen nach der SächsCoronaSchVO, allerdings differenziert nach der Vorwarn- und Überlastungsstufe.

 

Da wir uns aktuell in der sog. Vorwarnstufe befinden, bedeutet dies für unseren Sportbetrieb gem. § 8 Abs. 2 SächsCoronaSchVO:

  • private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum ist nur mit bis zu zehn Personen unabhängig von der Anzahl der Hausstände gestattet
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bleiben unberücksichtigt (d. h. der Kinder- und Jugendsport bleibt vorerst frei von Einschränkungen)
  • Geimpfte oder genesene Personen werden bei der Ermittlung der o. g. Personenzahl von 10 Personen nicht mitgezählt

 

Mit Blick auf die sog. Überlastungsstufe regelt die Verordnung folgende Kontaktbeschränkungen (gem. § 9 Abs. 4 SächsCoronaSchVO):

• private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet mit den Angehörigen eines Hausstands, in Begleitung des Partners und mit einer weiteren Person 

 

 

Regelungen zur Maskenpflicht

Zur Maskenpflicht gab es keine wesentlichen Änderungen. Daher sei an dieser Stelle nur nochmal an die relevanten Punkte erinnert:

  • Grundsätzlich besteht eine Empfehlung („soll“) zum Tragen einer (medizinischen) Schutzmaske überall dort, wo sich Menschen begegnen und wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann (Vgl. § 6 Abs. 1 SächsCoronaSchVO)
  • Eine Maskenpflicht besteht grundsätzlich in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind – z. B. Sportlerheim, Turnhalle etc. (Vgl. § 6 Abs. 3 Nr. 1 Säch- sCoronaSchVO)
  • Ausgenommen von der o. g. Maskenpflicht sind u. a. „Personen, die sich sportlich be- tätigen“ (Vgl. § 6 Abs. 2 Nr. 6 a) SächsCoronaSchVO)


Ausweitung der Kontrollen
Um die Kontrollen der Einhaltung der Schutzmaßnahmen der Corona-Schutz-Verordnung zu intensivieren, hat das Sächsische Sozialministerium als oberste Gesundheitsbehörde die Landkreise mittels Erlass verpflichtet, Kontrollteams aufzustellen und diese täglich einzusetzen. Die Kontrollteams des für uns zuständigen Erzgebirgskreises werden ab dem 08.11.2021 ihre Arbeit aufnehmen. Der Fokus liegt dabei v. a. auf der Kontrolle der Einhaltung von 3G- bzw. 2G-Zutrittsberechtigungen.
Vor diesem Hintergrund müssen wir auch bei unseren Sportveranstaltungen künftig mit (mehr) Kontrollen rechnen. Die vorgenannten und darüber hinaus geltenden Regeln sollten daher zwingend eingehalten werden.

 

 

 

 

Kommentar

Wir leben in einer Demokratie, in einem freien Land und jeder kann für sich selbst derzeit entscheiden, ob er sich impfen lässt oder nicht. Das gilt es von allen zu akzeptieren. Dies werden wir als Abteilung Fußball auch nicht in Frage stellen. Genauso wenig, wie wir etwaige politische Entscheidungen, Verordnungen und Maßnahmen zu bewerten haben. Wir werden uns jedoch ganz klar an die gesetzlichen Vorgaben halten, nicht weil wir alles gut und richtig finden, sondern vor allem um die steigenden Infektionszahlen nicht weiter anzuheizen.

 

Allerdings bitten wir inständig alle, die vielleicht berechtigte Zweifel haben, nochmal in sich zu gehen und sich persönlich und zum Schutz aller, Impfen zu lassen! Bitte lasst Euch Impfen, dass Themen wie überfüllte Intensivbetten, Lockdown, Masken, Corona-Schutzverordnungen. und auch Spaltung der Gesellschaft der Vergangenheit angehören. 

Letzte Änderung am Montag, 08 November 2021 23:02

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